Beschwerdeverfahren

Dieses Beschwerdeverfahren regelt das Vorgehen bei der Geltendmachung von Rechten der Gäste, wenn Beherbergungsleistungen mangelhaft oder unvollständig erbracht wurden.

1. Einreichung einer Beschwerde

Der Gast ist berechtigt, Umfang, Qualität oder Richtigkeit der Leistungen unverzüglich nach Feststellung des Mangels zu beanstanden, idealerweise noch während des Aufenthalts, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

2. Form der Beschwerde

Eine Beschwerde kann persönlich am Ort der Leistungserbringung, telefonisch oder per E-Mail an eingereicht werden. Wir empfehlen, den Namen des Gastes, den Aufenthaltszeitraum, die Beschreibung des Mangels und die gewünschte Art der Erledigung anzugeben.

3. Bearbeitung der Beschwerde

Der Anbieter prüft die Beschwerde und erledigt sie innerhalb angemessener Frist. Wenn möglich, wird der Mangel unverzüglich vor Ort behoben; andernfalls informieren wir den Gast über das weitere Vorgehen. Erfordert die Beschwerde eine individuelle Prüfung, wird sie spätestens innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Geltendmachung bearbeitet, sofern keine kürzere gesetzliche Frist gilt.

4. Arten der Erledigung

Ist die Beschwerde berechtigt, kann sie insbesondere durch Beseitigung des Mangels, Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses, Ersatzleistung oder eine andere angemessene Maßnahme je nach Art des Mangels erledigt werden.

5. Alternative Streitbeilegung

Ist der Verbraucher mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er sich an eine zuständige ADR-Stelle wenden. Weitere Informationen finden Sie in den Geschäftsbedingungen.

Gültig ab 18. März 2026.